Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der More Attn, Inhaber: Lawrence Maximilian, Seckenheimer Hauptstr. 149, 68239 Mannheim (Seckenheim), Deutschland (nachfolgend „More Attn“ oder „wir“ genannt) für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Podcast-Produktion, Studiovermietung, Post-Produktion, Beratung und damit verbundene Leistungen.
Stand: Juli 2026. Diese AGB gelten ab dem oben genannten Datum für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und ersetzen frühere Versionen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen More Attn (Lawrence Maximilian) und dem Kunden – nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt – über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Podcast-Produktion, Studiovermietung, Post-Produktion, Beratung und verwandter Leistungen geschlossen werden.
(2) Vertragspartner ist ausschließlich die im Impressum genannte natürliche Person: Lawrence Maximilian, Seckenheimer Hauptstr. 149, 68239 Mannheim (Seckenheim), Deutschland. Umsatzsteuerliche Identifikation, sofern vorhanden, wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als More Attn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn More Attn in Kenntnis der AGB des Auftraggebers vorbehaltlos mit der Leistungserbringung beginnt.
(4) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit eine Regelung ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gilt, ist dies im jeweiligen Abschnitt kenntlich gemacht.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) More Attn erbringt folgende Leistungen im Bereich der professionellen Podcast-Produktion:
- Studiovermietung: Stundensatz-basierte Vermietung des professionellen Tonstudios in Mannheim-Seckenheim für die Aufnahme von Podcast-Episoden, Interviews und Sprachaufnahmen. Die Studiozeit wird in Blöcken von mindestens einer Stunde gebucht; An- und Abfahrtszeiten sowie Einrichtungszeiten sind vom Auftraggeber bei der Planung zu berücksichtigen.
- Full-Service Podcast-Produktion: Umfassende Begleitung von der Konzeptentwicklung über die Aufnahme bis zur fertigen Episode, einschließlich technischer Betreuung während der Aufnahme, Schnitt und Post-Produktion.
- Remote-Recording-Koordination: Technische Einrichtung, Koordination und Durchführung von Aufnahmen mit entfernt zugeschalteten Gesprächsteilnehmern.
- Post-Produktion und Audio-Mastering: Schnitt, Rauschunterdrückung, Dynamikbearbeitung, Pegelanpassung, Mastering nach gängigen Podcast-Standards (z. B. LUFS-normalisiert), Intro/Outro-Integration.
- Sounddesign und Musiklizenzierung: Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Lizenzierung passender Musik sowie Erstellung von Sounddesign-Elementen.
- Podcast-Launch-Strategie und Beratung: Konzeptionelle Beratung zu Format, Zielgruppe, Verbreitungsplattformen und Vermarktung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von More Attn. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch More Attn.
(3) More Attn erbringt sämtliche Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der im professionellen Audiobereich üblichen Sorgfalt. Die Studioausstattung umfasst hochwertige Mikrofone, Mischpulte, akustische Behandlung und Monitoringsysteme, die speziell für Sprachaufnahmen und Interview-Formate optimiert sind.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website moreattn.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Leistungsangebot (per E-Mail an hello@moreattn.com, telefonisch unter +49 176 41705994 oder über das Kontaktformular der Website) anfragt und More Attn dieses durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
(3) Die Auftragsbestätigung enthält mindestens folgende Angaben: Beschreibung des Leistungsumfangs, voraussichtliche Termine, voraussichtliche Dauer der Leistungserbringung, Gesamtpreis oder Preisbasis (Stundensatz, Tagespauschale), Zahlungsbedingungen sowie etwaige Stornierungsbedingungen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Fehler oder Unstimmigkeiten sind innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt der Vertragsinhalt als genehmigt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
(1) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt:
- Bei einmaligen Studio-Buchungen ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Aufnahmesession vollständig per Überweisung zu begleichen.
- Bei umfangreichen Produktionsprojekten kann More Attn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises vor Leistungsbeginn verlangen. Die Restzahlung ist binnen 14 Tagen nach Abnahme und Rechnungsstellung fällig.
- Bei laufenden Beratungs- oder Betreuungsverhältnissen erfolgt die Abrechnung monatlich im Nachhinein.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Frist angegeben ist.
(4) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Während des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB für Unternehmer untereinander) berechnet. More Attn behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von More Attn anerkannt ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
§ 5 Termine, Stornierung und Rücktritt
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollte ein Termin aus Gründen, die More Attn zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, wird More Attn den Kunden unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.
(2) Studio-Buchungen können vom Kunden wie folgt kostenfrei storniert werden:
- Bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.
- Bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin: Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Studio-Preises.
- Weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen („No-Show“): 100 % des vereinbarten Studio-Preises werden fällig.
(3) Für Produktions- und Post-Produktionsaufträge gelten die Stornierungsbedingungen gemäß der individuellen Auftragsbestätigung. Sofern dort keine Regelung getroffen wurde, gelten die Fristen aus Absatz 2 sinngemäß.
(4) Für Verbraucher besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsbelehrung ist gesondert unter der entsprechenden URL auf moreattn.com abrufbar und wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für More Attn insbesondere vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, gegen Verhaltenspflichten im Studio verstößt oder die Zusammenarbeit aus von More Attn nicht zu vertretenden Gründen unzumutbar wird.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) More Attn räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags produzierten Audioinhalten (Rohmitschnitte, bearbeitete Episoden, Intros, Outros, Sounddesign) ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung (insbesondere über Podcast-Plattformen, Streaming-Dienste und die eigene Website des Kunden) sowie die Bearbeitung.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Vergütungsansprüche verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den produzierten Inhalten bei More Attn. Eine Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung vor vollständiger Bezahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von More Attn.
(3) Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Konzepte, Marken und Materialien bleiben geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und stellt More Attn von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten an diesen Inhalten resultieren.
(4) More Attn ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Produktionen nach Abnahme und Veröffentlichung durch den Kunden als Referenz im eigenen Portfolio (insbesondere auf der Website moreattn.com sowie auf Social-Media-Kanälen) zu nennen und mit kurzen Auszügen (maximal 30 Sekunden) zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Die bei More Attn eingesetzten technischen Verfahren, Arbeitsmethoden, Workflows, Presets und Templates bleiben geistiges Eigentum von More Attn und werden nicht Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in einem technisch geeigneten Format bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere vereinbarte Texte, Skripte, Fragenkataloge, Logos, Bild- und Audiomaterial sowie etwaige Gastkontakte.
(2) Bei Studio-Buchungen ist der Kunde verpflichtet, die Studioeinrichtung pfleglich zu behandeln und sich an die Sicherheitshinweise und Hausordnung des Studios zu halten. Für Schäden, die der Kunde oder seine Gäste vorsätzlich oder fahrlässig an Studioausstattung, Technik oder Räumlichkeiten verursachen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm in eine Aufnahme eingebrachten Inhalte nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) oder die guten Sitten verstoßen.
(4) Der Kunde stellt More Attn von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten resultieren, die durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Handlungen des Kunden und seiner Gäste verursacht wurden. Die Freistellung umfasst die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Haftung
(1) More Attn haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von More Attn, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet More Attn nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) More Attn haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Aufnahmematerial, die der Kunde im Studio hinterlässt oder speichert, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht von More Attn zu vertreten ist. Der Kunde ist angehalten, vor und nach jeder Aufnahmesession eigenständige Sicherungskopien anzufertigen.
(4) More Attn übernimmt keine Haftung für bestimmte technische Abläufe (z. B. fehlerfreie Stromversorgung, Internetverbindung), soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von More Attn liegen. Eine Haftung für zufällige technische Ausfälle, die trotz üblicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren, ist ausgeschlossen.
(5) Für die Dauer von Vorbereitungs- und Einrichtungsarbeiten, die über die vereinbarte Studio-Buchungszeit hinausgehen, ist More Attn rechtlich nicht verantwortlich, sofern diese Arbeiten nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart wurden.
(6) Etwaige gesetzliche Haftungsansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Im Falle höherer Gewalt, die More Attn oder den Kunden an der Erfüllung vertraglicher Pflichten hindert, ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Stromausfälle oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und nicht vorhersehbar waren.
(2) Jede Vertragspartei hat die andere unverzüglich über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt zu informieren. Wird die Leistungserbringung für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach dem Stand der Leistungserbringung abzurechnen; geleistete Anzahlungen sind anteilig zu erstatten.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) More Attn verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter der entsprechenden URL auf moreattn.com dargelegt.
(2) More Attn verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln.
(3) Der Kunde willigt ein, dass More Attn dessen Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Kommunikation im Rahmen der Geschäftsbeziehung speichert und verarbeitet.
§ 11 Änderung der AGB
(1) More Attn behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. More Attn wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung der Vier-Wochen-Frist und die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs hinweisen.
(3) Für laufende Verträge bleiben die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB maßgeblich, sofern keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates unberührt.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mannheim. More Attn ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Die für die Vertragsbeziehung maßgebliche Sprache ist Deutsch.
Kontakt
Für Rückfragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
More Attn
Lawrence Maximilian
Seckenheimer Hauptstr. 149
68239 Mannheim (Seckenheim)
Deutschland
Telefon: +49 176 41705994
E-Mail: hello@moreattn.com
Website: moreattn.com